haussichten DESIGNER

AGB

AGB

 

1. VERTRAGSGEGENSTAND
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der ZwoVadis GmbH (nachfolgend „ZwoVadis“) und ihren Kunden. Entgegenstehende AGB unserer Kunden lehnen wir ab.

1.2. Gegenstand dieses Vertrages ist die Einrichtung und Bereitstellung des von ZwoVadis entwickelten und betriebenen internetbasierten Software-as-a-Service Produkts für Immobilienmakler haussichten DESIGNER („Software“) zur Nutzung ihrer Funktionalitäten sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an der Software durch ZwoVadis gegenüber dem Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.

1.3. haussichten DESIGNER ist eine Software für Immobilienmakler, mit denen sich der Nutzer ein eigenes Immobilienmagazin als Lese- und Druck-PDF erstellen kann. Die notwendigen Daten für das zu erstellende Magazin können entweder

― aus jeder Maklersoftware, die OpenImmo Export unterstützt, importiert,
― über die Immoscout24 API importiert oder
― manuell eingegeben werden.

 

2. VORBEREITUNG
Nach Abschluss des Vertrages erstellt ZwoVadis einen individuellen Nutzer-Account für den Kunden. Dies beinhaltet die Einrichtung und Konfiguration eines individuellen Kundenbereichs gem. der in diesem Vertrag vereinbarten Vorgaben und die elektronische Übermittlung der individuellen Zugangsdaten zur Software an die vom Kunden bei Vertragsschluss angegebene E-Mail Adresse.

 

3. ZUGANGSGEWÄHRUNG
3.1 ZwoVadis hält die Software auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage („Server“) in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit.

3.2 ZwoVadis eröffnet dem Kunden die Nutzungsmöglichkeit der Software zum Zugriff über eine Telekommunikationsverbindung und stellt 500 MB für seine Anwendungsdaten zur Verfügung.

3.3 ZwoVadis stellt dem Kunden keine bestimmte Zugriffssoftware zur Verfügung. Der Zugriff auf und die Nutzung des gesamten Funktionsumfang der Software durch den Kunden erfordert die Verwendung eines Webbrowsers. Die Software ist derzeit vorbereitet für die folgenden Browser:

• Google Chrome Version 74.0
• Firefox Version 66.0
• Safari Version 12.0

 

4. NUTZUNGSRECHTE
4.1 ZwoVadis räumt dem Kunden an der Software ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Nutzungsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen ein.

4.2 Das Nutzungsrecht des Kunden umfasst die Nutzungen, die erforderlich sind, um die Funktionalität der Software herzustellen. Dies beinhaltet technisch notwendige Vervielfältigungen in den Arbeits- und Anzeigespeicher der genutzten Geräte zur Ausführung und Darstellung der Software.

4.3 Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Software anderweitig zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen. Der Kunde ist zudem nicht berechtigt, die Software über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Software Dritten zugänglich zu machen.

4.4 Sofern und soweit während der Laufzeit dieses Vertrages, insbesondere durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten, durch nach diesem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Kunden auf dem Server von ZwoVadis eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stehen alle Rechte hieran dem Kunden zu.

 

5. RECHTE AN DER MARKE HAUSSICHTEN
5.1 ZwoVadis ist Inhaberin der in das Markenregister bei dem Deutschen Patent- und Markenamt am 22.08.2016 unter der Nr. 3020161065850 u.a. für Druckereierzeugnisse im Bereich des Immobilienverkaufs, insbesondere Broschüren, Flyer, Zeitschriften und Magazinen sowie für Werbung für Immobilien und das Erstellen von Werbemitteln eingetragenen Wort-Bildmarke „haussichten“ (nachfolgend „Marke“).

5.2 ZwoVadis gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, Online- und Print Immobilienmagazine, die mit der SaaS Lösung haussichten DESIGNER erstellt wurden, unter der Marke anzubieten, in den Verkehr zu bringen und zu bewerben. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Marke für andere Produkte als die mit Hilfe der SaaS Lösung haussichten DESIGNER erstellten Online- und Print Immobilienmagazine zu verwenden.

 

6. VERGÜTUNG UND FÄLLIGKEIT
6.1 Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen der Nutzungsgewährung an der Software und der Zurverfügungstellung von Speicherplatz einschließlich der Datensicherung wird mit einer monatlichen Pauschale abgerechnet. Die Preise ergeben sich aus der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen und auf der Webseite einsehbaren Preisliste.

6.2 Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.3 Die monatliche Pauschale ist je nach gewähltem Vertragsmodell jeweils für 6 oder 12 Monate im Voraus zu entrichten.

 

7. VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
7.1 Die Vertragslaufzeit beträgt je nach gewähltem Vertragsmodell 6 oder 12 Monate. Sie verlängert sich automatisch um jeweils die gleiche Laufzeit, wenn sie nicht 1 Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode gekündigt wird.

7.2 Das Recht aus wichtigem Grund zu kündigen bleibt in jedem Falle unberührt. Ein Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde die Software zu vertragswidrigen Zwecken einsetzt oder gegen die vertraglichen Verpflichtungen gem. Ziffer 8 verstößt.

 

8. PFLICHTEN DES KUNDEN
8.1 Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, um die Nutzung der Software durch Unbefugte zu verhindern.

8.2 Dem Kunden ist untersagt, Handlungen vorzunehmen, welche die Integrität und das einwandfreie Funktionieren der Software blockieren, überbelasten oder beeinträchtigen könnten, wie etwa Denial-of-Service Attacken oder das Hochladen von bösartigem Code in der Software.

8.3 Dem Kunden ist untersagt, Inhalte der Software zu blockieren, überschreiben, modifizieren oder zu kopieren soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der Dienste erforderlich ist; das Kopieren im Wege von Robot/Crawlern-Technologien ist bspw. nicht erforderlich für die ordnungsgemäße Nutzung der Software.

8.4 Der Kunde haftet dafür, dass die der Software nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, erstellt und/oder auf dem Server von ZwoVadis gespeichert werden.

8.5 Der Zugang des Kunden zur Software erfolgt passwortgeschützt über das Internet. Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten. Sofern der Kunde davon Kenntnis erlangt, dass sein Passwort Dritten bekannt geworden ist, wird er ZwoVadis hierüber unverzüglich informieren und das Passwort ändern. Sofern Dritte durch Verschulden des Kunden Kenntnis vom Passwort erlangt haben, haftet der Kunde gegenüber ZwoVadis für den durch die Nutzung des Passworts entstanden Schaden. Arbeitnehmer, Besucher oder sonst zum Unternehmen oder Geschäftsbetrieb des Kunden zugehörige Personen sind keine Dritten im Sinne dieser Ziffer, müssen jedoch vor Erhalt der Zugangsdaten gleichlautend verpflichtet werden. ZwoVadis selbst wird nie telefonisch oder schriftlich Passwörter abfragen.

8.6 Bei der Wahl des Passwortes sollten die allgemein bekannten Regeln beachtet werden (Länge, Komplexität des Passwortes). Änderungen des Passwortes sind nur online innerhalb des Kundenkontos möglich.

8.7 ZwoVadis ist berechtigt, den Zugang zur Software bei begründetem Missbrauchsverdacht zu sperren. Ein Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn
– Zugangsdaten unbefugt weitergegeben werden,
– Inhalte bereitgestellt werden, die gegen die Nutzungsbestimmungen Ziffer 4 und 7 verstoßen, oder
– wenn die Software manipuliert oder manipulativ genutzt wird, um unrechtmäßig auf nicht erworbene Funktionalitäten zuzugreifen.

8.8 Der Kunde hat Störungen bzw. Mängel unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen zu melden. Die Meldung erfolgt über die von ZwoVadis eingerichtete Hotline entweder telefonisch oder per E-Mail. Der Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung und Analyse der Störung bzw. des Mangels ermöglichen, z.B. die ihm zur Verfügung stehenden technischen Informationen rechtzeitig bereit zu stellen.

 

9. VERFÜGBARKEIT
9.1 Die Software und die entsprechenden Anwendungsdaten des Kunden werden auf dem Server wöchentlich gesichert. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.

9.2 ZwoVadis bemüht sich, die Dienste möglichst konstant verfügbar zu halten. ZwoVadis bietet ein durchgehendes Hosting von 24 Stunden pro Tag, sieben Tage die Woche an wobei eine zeitliche Mindestverfügbarkeit von 98% im Jahresmittel vereinbart wird. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Software aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereichs von ZwoVadis liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter) nicht über das Internet zu erreichen ist.

 

10. SCHADENSERSATZ UND HAFTUNG
10.1 Es obliegt dem Kunden, die von ZwoVadis erstellten Druckvorlagen vor Verwendung oder Versand an den Drucker gründlich auf Formatierungs- und Layoutfehler zu untersuchen. Es obliegt dem Kunden, die Vollständigkeit der gesetzlichen Anbieterkennzeichnungspflichten (im allgemeinen Sprachgebrauch teilweise auch als „Impressum“ bezeichnet) gem. § 5 Telemediengesetz und anderen Vorschriften zu prüfen.

10.2 Für alle gesetzlichen und vertraglichen Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gelten folgende Regelungen:

10.2.1 Bei einem durch ZwoVadis verursachten Verlust von Daten haftet ZwoVadis höchstens für denjenigen Aufwand und/oder Schaden, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

10.2.2 ZwoVadis haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:

10.2.3 Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch ZwoVadis bzw. durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen von ZwoVadis herbeigeführt werden, sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist und im Fall von Personenschäden, haftet ZwoVadis unbeschränkt.

10.2.4 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflicht), ist die Ersatzpflicht begrenzt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (sog. vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Die Parteien gehen hierbei davon aus, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden auf den Auftragswert beschränkt ist, wie er sich für das laufende Vertragsjahr als Summe aller Vergütungsbestandteile ergibt. Bei der Bestimmung der vorgenannten Vergütungshöhe bleibt eine etwaige Reduktion wegen Mängelansprüchen unberücksichtigt.

10.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

10.4 Die verschuldensunabhängige Haftung der ZwoVadis auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Ziffer 9.3 bleibt unberührt.

 

11. FREISTELLUNG & SCHUTZRECHTE DRITTER
11.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden berechtigt Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung der Software geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet ZwoVadis unbeschadet der Rechte des Kunden wie folgt:

– ZwoVadis kann auf ihre Kosten entweder die Leistungen so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Kunden zumutbarer Weise entsprechen, oder den Kunden von Ansprüchen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistellen.

– Ist die Nacherfüllung ZwoVadis unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, hat sie das Recht, die betroffenen Leistungen zurückzunehmen. ZwoVadis hat dem Kunde dabei eine angemessene Auslauffrist zu gewähren, es sei denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglich.

11.2 Die sonstigen Ansprüche des Kunden z.B. auf Rücktritt, Minderung und Schadensersatz bleiben unberührt.

11.3 Der Kunde wird ZwoVadis unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter informieren.

11.4 Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen ZwoVadis ausgeschlossen.

 

12. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
12.1 Die Parteien werden eine den gesetzlichen Vorschriften genügende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen.

12.2 ZwoVadis verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung oder Durchsetzung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Ausgenommen von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ist die Weitergabe an berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) sowie sonstiger Berater, sofern sie gleichlautend zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden.

12.3 Die Verpflichtungen nach Ziffer 12.2 entfallen für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie
– ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
– der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
– der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist.

 

13. ÄNDERUNGEN AN DER SOFTWARE
ZwoVadis ist ständig bemüht, die Software zu verbessern und an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Dabei können auch einzelne Produktfeatures durch neue, z.B. strukturell, technisch oder optisch verbesserte oder veränderte Features ersetzt werden. Überarbeitungen und neue Produktversionen können dabei direkt in das Portal eingepflegt und freigeschaltet werden. Dabei sollen jedoch die in Ziffer 1 dargestellten Funktionalitäten im Kern stets erhalten bleiben. Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder einer Änderung eine Änderung von Funktionalitäten der Software oder der durch die Software unterstützten Arbeitsabläufen einhergehen, wird ZwoVadis dies dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, dann wird die Änderung Vertragsbestandteil. ZwoVadis wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.

 

14. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE
14.1 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, ZwoVadis bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt.

14.2 Die Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Forderung des Kunden gegen ZwoVadis, mit der aufgerechnet werden soll, ist (1) von ZwoVadis nicht bestritten oder (2) rechtskräftig festgestellt.

 

15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

15.2 Soweit nichts anderes geregelt ist, bedürfen vertragliche Mitteilungen und Erklärungen mindestens der Textform.

15.3 ZwoVadis darf zur Erbringung Ihrer Leistungen Subunternehmer einsetzen. ZwoVadis haftet dem Kunden gleichwohl unmittelbar für die vertragsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen.

15.4 Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängelansprüche grundsätzlich 12 Monate. Abweichend davon verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn die ZwoVadis den Mangel arglistig verschwiegen hat. Die Verjährungsfrist endet in diesem Falle jedoch nicht vor der Frist gemäß Satz 1.

15.5 Der Kunde sichert zu, kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB zu sein.

15.6 Sollten einzelne Regelungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.

15.7 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, so gilt der Gerichtsstand Aachen als vereinbart.

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